Eine wichtige Änderung für 3a-Sparende: Ab 2025 sind nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Wenn du in einem Jahr nicht das Maximum eingezahlt hast, kannst du das in den Folgejahren nachholen.
Dies ist jedoch nicht rückwirkend für Jahre vor 2025 möglich. Erstmals darfst du also im Steuerjahr 2026 Beträge für 2025 nachzahlen – nicht aber für 2024 oder 2023.
Weitere wichtige Punkte:
- Du darfst maximal 10 Jahre rückwirkend einzahlen.
- Du darfst in einem Jahr maximal den «kleinen» Betrag (2025: CHF 7’258) nachzahlen. Höhere nachträgliche Einkäufe sind nicht erlaubt.
- Selbstständige können zwar bis zu CHF 36’288 jährlich einzahlen, bei Nachzahlungen gilt aber nur der Angestellten-Betrag von CHF 7’258.
- Die Nachzahlung darfst du vollumfänglich von den Steuern abziehen.
- Du musst zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, sprich über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen.
Weitere Details findest du auf der Publikation auf admin.ch.
Die Säule 3a in ETFs investieren
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Häufig gestellte Fragen zu nachträglichen 3a-Einkäufen
Wann kann ich das erste Mal in die 3a nachzahlen?
Erstmals 2026 für das Jahr 2025. Nachzahlungen für Jahre vor 2025 sind nicht möglich, da die neue Regelung erst ab 2025 gilt.
Wie viel kann ich maximal nachzahlen?
Pro Jahr maximal CHF 7’258 (Stand 2025) – auch als Selbstständiger. Du kannst mehrere Jahre gleichzeitig nachzahlen, aber nie mehr als CHF 7’258 pro Jahr.
Wie weit kann ich bei der 3a rückwirkend einzahlen?
Maximal 10 Jahre zurück. 2035 kannst du beispielsweise noch für das Jahr 2025 und später nachzahlen.
Kann ich 3a-Nachzahlungen steuerlich abziehen?
Ja, Nachzahlungen werden gleich behandelt wie normale 3a-Einzahlungen und sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Bei welchen 3a-Anbietern sind Nachzahlungen möglich?
Bei allen 3a-Anbietern: Banken, digitale 3a-Lösungen wie finpension, VIAC oder True Wealth. Die Nachzahlung funktioniert bei ETF-3a genauso wie bei 3a-Konten.
Lohnen sich 3a-Nachzahlungen immer?
Nicht immer. Nachzahlungen lohnen sich besonders bei hohem Einkommen (mehr Steuerersparnis) und langem Anlagehorizont (10+ Jahre bis Pension).
Soll ich bewusst weniger einzahlen, um später nachzuzahlen?
Normalerweise nein – frühe Einzahlungen sind meist besser (Zinseszinseffekt). Ausnahme: Wenn du nächstes Jahr deutlich mehr verdienen wirst, kannst du mit der doppelten Einzahlung im nächsten Jahr Steuern sparen. Sonst immer so früh wie möglich das Maximum einzahlen.