Veröffentlicht: 03.12.2025
Zuletzt aktualisiert: 11.06.2026
Wer in der Schweiz ETFs kauft, stolpert schnell über einen Begriff, der wenig einladend klingt: Stempelsteuer – auch bekannt als Umsatzabgabe oder Stempelabgabe. Hier erfährst du kurz und einfach, was dahinter steckt.
Was ist die Stempelsteuer beim ETF-Kauf?
Die Stempelsteuer ist eine kleine Abgabe, die fällig wird, wenn du über einen Schweizer Broker Wertpapiere kaufst oder verkaufst – also eine Art Transaktionssteuer. Schweizer Broker müssen die Stempelsteuer bei jedem Kauf und Verkauf von beispielsweise ETFs oder Aktien einziehen und an den Staat weitergeben. Damit nimmt er jährlich rund 1.5 Milliarden Franken ein (2020).
Ausländische Broker sind von der Stempelsteuer befreit. Entscheidend ist also der Sitz des Brokers, nicht deine Nationalität.
Wie viel Stempelsteuer zahlst du beim ETF-Kauf?
Die Stempelsteuer richtet sich nach dem Transaktionsbetrag. Sie beträgt:
- 0.075% bei ETFs mit Domizil Schweiz
- 0.15% bei ETFs mit ausländischem Domizil (z.B. Irland)
und fällt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf an.
Kaufst du also einen ETF für CHF 10’000, beträgt die Stempelsteuer CHF 7.50 für Schweizer und CHF 15.00 für ausländische ETFs. Bei ETFs zählt das Fondsdomizil, nicht der Sitz der Unternehmen im ETF.
Übrigens: Diese Sätze sind dein Anteil – der Broker muss zusätzlich ebenfalls denselben Betrag bezahlen. Zusammen ergibt das 0.15% bzw. 0.3%.
Schweizer vs. ausländische ETFs: Woran erkennst du den Unterschied?
Das Fondsdomizil ist erkennbar an den ersten zwei Zeichen der ISIN, z.B. «CH…» für die Schweiz oder «IE…» für Irland.
Musst du die Stempelsteuer in der Steuererklärung angeben?
Nein. Der Broker zieht die Stempelsteuer automatisch ab und gibt sie dem Staat weiter. Du musst sie weder deklarieren noch kannst du sie steuerlich abziehen.
Stempelsteuer vermeiden: So geht’s legal
Ganz einfach: Weniger handeln. Als Buy-and-Hold-Anleger:in spürst du die Stempelsteuer kaum, da sie nur beim Kauf und Verkauf anfällt und nicht wiederkehrend. Häufiges Umschichten oder spontane Strategieänderungen machen sie dagegen spürbar und drücken die Rendite.
Bei ausländischen Brokern entfällt die Stempelsteuer. Der Haken: Sie liefern keinen fertigen Steuerauszug für die Schweizer Steuererklärung – du musst die Daten selbst zusammenstellen. Unterm Strich: Nicht überdenken – einfach langfristig investieren.
Gilt die Stempelsteuer auch bei der Säule 3a?
Nicht immer. Echte Vorsorgefonds (z.B. in vielen 3a-Apps) sind von der Stempelsteuer befreit. Je nach Anbieter kaufst du in der 3a also spezielle Vorsorgefonds und keine ETFs – in diesem Fall fällt keine Stempelsteuer an. Diese Fonds bilden oft dieselben Indizes ab wie ETFs, sind aber nicht an der Börse handelbar und ausschliesslich für die Altersvorsorge zugänglich.
Häufige Fragen zur Stempelsteuer
Was ist die Stempelsteuer beim ETF-Kauf?
Die Stempelsteuer (auch Umsatzabgabe) ist eine staatliche Transaktionssteuer, die in der Schweiz beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfällt. Bei ETFs beträgt sie 0.075% (Schweizer Domizil) bzw. 0.15% (ausländisches Domizil) – automatisch eingezogen durch deinen Broker.
Fällt die Stempelsteuer auch beim Verkauf an?
Ja. Sie fällt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf an – jedes Mal auf den jeweiligen Transaktionsbetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Stempelsteuer und Umsatzabgabe?
Kein inhaltlicher Unterschied – es sind zwei Namen für dieselbe Abgabe. «Stempelsteuer» ist der Volksname, «Umsatzabgabe» der offizielle Begriff im Gesetz. Saxo Bank z.B. verwendet in der Handelsmaske den Begriff «Stempelgebühr».
Muss ich die Stempelsteuer in der Steuererklärung angeben?
Nein. Der Broker zieht sie automatisch ab und führt sie dem Staat ab. Du musst nichts deklarieren und kannst sie auch nicht abziehen.
Zahle ich Stempelsteuer bei IBKR oder DEGIRO?
Nein. Ausländische Broker wie Interactive Brokers oder DEGIRO sind von der Schweizer Stempelsteuer befreit.
Wie erkenne ich, ob mein ETF Schweizer oder ausländisches Domizil hat?
An den ersten zwei Buchstaben der ISIN: «CH…» steht für die Schweiz, «IE…» für Irland. Das Domizil findest du auch im Factsheet des ETFs.
Gilt die Stempelsteuer auch bei der Säule 3a?
Echte Vorsorgefonds in der Säule 3a sind von der Stempelsteuer befreit.
Lohnt es sich, wegen der Stempelsteuer zu einem ausländischen Broker zu wechseln?
Für Buy-and-Hold-Anleger eher nicht – bei wenigen Transaktionen im Jahr ist der Unterschied minimal. Wer oft handelt oder grosse Beträge bewegt, kann durchrechnen, kann durchrechnen, ob die Ersparnis den Mehraufwand beim Steuerreporting rechtfertigt. Ausländische Broker haben oft keine E-Steuererklärung für die Schweizer Steuererklärung.